"Eine gute Entscheidung basiert auf Wissen
und nicht auf Zahlen!" (Plato)
Die Stimme als Instrument
für treffsichere Personalentscheidungen?
Der Klang der Stimme ist so einzigartig, wie ein Gesicht, wie ein Fingerabdruck. Die Frequenzen des Stimmklangs sind messbar. In der Business-Stimmanalyse bedienen wir uns modernster Analyse-Tools und Auswertungsmethoden und können damit die menschliche Sprechstimme objektiv und jederzeit nachvollziehbar analysieren. Wesentliche Merkmale, Potentiale, Charakter, Stärken und Schwächen einer Person können so zweifelsfrei erkannt werden.
Was kann die
Business-Stimmanalyse?
Die Stärke der Business-Stimmanalyse ist, dass sich damit Soft Skills, Charakter, Veranlagungen sowie genutzte und ungenutzte Potentiale eindeutig nachweisen lassen. Auch Risiken und Schwachstellen sind Teil dieser umfassenden Analyse. Der Schwerpunkt liegt auf dem Erkennen der beruflichen Stärken und Begabungen. Sie gibt Aufschluss darüber, ob sich jemand besonders als Motivatior, Streitschlichter, Organisationstalent, Netzwerker oder Führungskraft eignet.
Und eben diese Eigenschaften sind es, die neben Ausbildung und Berufserfahrung ausschlaggebend sind, ob jemand seinen Beruf optimal, mittelmäßig oder schlecht ausübt!
MitarbeiterInnen, die ihre Arbeit mit Freude und Eigenmotivation ausüben!
Ein gutes und erfolgreiches Team, dass an einem gemeinsamen Strang zieht!
FÜR WEN?
Die Kenntnis über Stärken und Schwächen bringt nicht nur im Berufsleben entscheidende Vorteile. Sie ist auch die Basis für eine ausgewogene Work-Life-Balance!
DIE ANWENDUNG:
Mein Angebot:
Business-Stimmanalyse
Aufzeichung und Auswertung der Sprechstimme.
Analysegespräch mit dem Bewerber.
Schriftliches Stimmgutachten nach dem S.W.O.T-Prinzip ist auf die Anforderungen der Wirtschaft abgestimmt und wird nach 3-5 Werktagen zugesandt.
€ 250,00
Team-Stimmanalyse:
Die Stimmanalyse von jedem einzelnen Teammitglied wird erstellt. Wichtige Teameigenschaften werden untersucht und gestärkt.
Ablauf und Angebot auf Anfrage!
DIE VORBEREITUNG:
Umsatzsteuerbefreit - Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.